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Zukunftsweisender
Bildungsbau

SCHULBAUBERATUNG FÜR KOMMUNEN

Der Bildungsbau hat momentan eine große Dynamik in seiner Entwicklung. Ob neue pädagogische Konzepte, Ganztag, Inklusion, Digitalisierung oder die Realisierung eines klimafreundlichen Schulstandortes: Die Anforderungen an die Schulgebäude sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Damit wird gerade die Anfangsphase, Zielfindungsphase oder Phase Null auch im Bildungsbau immer wichtiger. Häufig muss dabei der Gebäudebestand gründlich untersucht werden, um Lösungen für die Zukunft – ob Sanierung, Neubau oder Erweiterung – erarbeiten zu können. Uns geht es dabei auch immer um den architektonisch anspruchsvollen Entwurf, möglichst in Zusammenarbeit mit der gesamten „Schulfamilie“, denn nur so lassen sich auf Dauer befriedigende Lösungen nach dem Motto „gute Pädagogik braucht gute Architektur“ finden.

Wir beraten Sie umfassend über Ihre „Zukunft Schule“

Für eine Planungsaufgabe werden klare Vorgaben gebraucht. Hierfür muss das Ziel definiert werden.

Um dieses Ziel zu finden, sind folgende Voraussetzungen abzuklären...
  • Der Bedarf
  • Zustand der Gebäude
  • Grundstücksituation
  • Städtebauliche Fragen
  • Zukunftsfähigkeit in der Nutzung – aber auch Nachfolgekosten und Umweltfragen
  • Neue pädagogische Konzepte in Schulen und Kindergärten
  • Einhaltung von aktuellen und zukünftigen Bauvorschriften
  • Finanzierung, Einbindung von Fördermöglichkeiten aus verschiedenen Bereichen
  • Barrierefreiheit
  • CO2-Bilanzierung

Um diese Fragen aufeinander abzustimmen und die Machbarkeit sowie die Priorität zu ermitteln, braucht es ein hohes Fachwissen in den einzelnen Bereichen.

Deshalb ist es in vielen Fällen notwendig vor einer Auftragsvergabe an Planer eine sogenannte Leistungsphase Null bzw. Machbarkeitsstudie als Grundlage der Planung vorzuschalten.

Wir können Sie gern in der Zielfindungsphase durch unsere Erfahrungen, Spezialisierungen und Weiterbildungen in folgenden Bereichen unterstützen...
  • zukünftige Schulpädagogik, Inklusion, Mittagsbetreuung, Ganztagesschule
  • Schulbaurichtlinien bzw. Schulbauprogramme mit Flächenbandbreiten
  • Kommunale Bildungslandschaft
  • Brandschutz, Barrierefreiheit, Akustik
  • Kostengünstiges Bauen
  • Energiekonzept mit Nachfolgekostenbetrachtung
  • Fördermöglichkeiten, z. B. FAG, KfW, Denkmalschutz, BAFA etc.
Beispielhaft könnte ein Leistungsbild für diese Leistungsphase Null wie folgt aussehen. Der Inhalt muss jeweils an der Aufgabe orientiert sein und individuell ermittelt werden...
  • Abfragen des Bedarfes, Schülerzahlen, zukünftige Schulentwicklungsprognose, bisher erbrachte Vorleistungen durch die Kommune und die bisherige Historie bzw. Vorüberlegungen, pädagogische Bestandsaufnahme
  • Bestandspläne, falls vorhanden, überprüfen – ansonsten Bestand aufnehmen, digitalisieren, Codierung aller Stockwerke, Räume, um eine dauerhafte systematische Bezeichnung der Räume zu erreichen, weil Raumbezeichnungen oft wechseln.
  • Funktionales Schema des Bestandes mit Darstellung der jetzigen Nutzung
  • Schwachstellenanalyse, Materialerfassung, Feststellen von Abweichungen zu heutigen Anforderungen wie Brandschutz, Barrierefreiheit, Akustik
  • Organisieren und durchführen von Workshops um ein zukünftiges, pädagogisches Konzept zwischen Nutzern und Bauherrn zu erarbeiten
  • Organisation von Exkursionen zu vorbildlich sanierten Schulen zu den Fragen:
  • Neue Lernkonzepte, Energiekonzepte etc.
  • Aufstellen eines Bestands-Raumprogrammes im Vergleich zu einem „Wunsch-Raumprogramm“
  • Vorüberlegungen zu möglichen Erweiterungen, Umnutzungen, Funktionsanpassungen anhand von Gegenüberstellungen Bestands-Raumprogramm zum Ziel-Raumprogramm
  • Zeichnerische Darstellung eines möglichen Funktionsplanes mit Einbeziehung eines möglichen Energiekonzeptes für den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz und damit verbundenen eventuellen Sonderförderungen.
  • Erste Kostenorientierungswerte der Varianten, Vorabstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung und der Schulaufsicht
  • Abschlussbericht mit Empfehlungen an den Entscheidungsträger

Bitte beachten: Diese Vorleistungen sind außerhalb der Hauptplanungsleistung der Leistungsphasen 1-9 zu sehen und müssen nicht im Rahmen eines VgV Verfahrens vergeben werden.

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