Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Was ist die Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)?
Die Förderung nach dem FAG bezeichnet finanzielle Unterstützungen von Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) der Bundesländer. Das FAG regelt, wie Länder ihre Kommunen finanziell unterstützen – unter anderem für Investitionen in Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten und kommunale Infrastruktur.
Für Schulbauprojekte bedeutet das: Das FAG bietet Zuschüsse für Neubauten, Generalsanierungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Schulen. Besonders bei großen Bildungsbauvorhaben ist die FAG-Förderung ein entscheidender Bestandteil der Finanzierung.
Da jedes Bundesland sein eigenes FAG hat, können genaue Fördersätze, Kriterien und Verfahren variieren. Die Grundprinzipien – Entlastung der Kommunen, Sicherung der Bildungsinfrastruktur, Förderung bedarfsorientierter Projekte – sind jedoch bundesweit vergleichbar.
Warum ist die FAG-Förderung für Schulbauprojekte so wichtig?
Schulbau ist für Kommunen eine der finanziell größten Aufgaben. Die FAG-Förderung dient dazu, diese Last zu reduzieren und notwendige Bildungsinvestitionen zu ermöglichen. Sie ist besonders wichtig weil:
- Große Investitionsvolumina (Sanierungen, Neubauten, Sport- und Schwimmhallen) nur mithilfe von Zuschüssen realisierbar sind
- Kommunen mit hoher finanzieller Belastung besonders unterstützt werden
- das FAG oft Voraussetzung für weitere Förderprogramme ist
- energieeffiziente und moderne Bildungsbauten politisch gewünscht und gefördert werden
Damit ist die FAG-Förderung ein zentrales Instrument der kommunalen Bildungsentwicklung.
Was wird über das FAG gefördert?
Typische Förderbereiche im Bildungsbau:
- Schulgebäude
- Neubau von Grund-, Mittel-, Berufs- oder Förderschulen
- Generalsanierungen und Modernisierungen
- Erweiterungen aufgrund steigender Schülerzahlen
- Fachräume & Ganztagsbereiche
- Werkräume, Musikräume, Fachkabinette
- Mensen, Ganztagsbetreuung, Lernlandschaften
- Sport- und Mehrzweckanlagen
- Einfach-, Doppel- oder Dreifachturnhallen
- Außensportflächen
- Schwimmhallen (je nach Landesregelung)
- Energetische und nachhaltige Maßnahmen
- Dämmung, neue Fassaden, Gebäudetechnik
- Heizungsmodernisierung
- Photovoltaik und erneuerbare Energien
- Baumaßnahmen zur Reduktion der Betriebskosten
- Barrierefreiheit & Sicherheit
- Aufzüge, barrierefreie Sanitäranlagen
- Brandschutzmaßnahmen
- Fluchtwegeanpassungen
Wie läuft ein FAG-Förderverfahren ab?
Auch wenn die Details je nach Bundesland unterschiedlich sind, folgt das Verfahren üblicherweise diesem Ablauf:
- Bedarfsermittlung und Zielfindungsphase
- Machbarkeitsstudie und Variantenvergleich
- Kostenberechnung nach DIN / HOAI
- Abstimmung mit Fachbereichen der Kommune
- Förderantrag beim zuständigen Landesamt / Bezirksregierung
- Prüfung durch das Land
- Zuwendungsbescheid
- Bau und Nachweisführung
Wichtig ist: Viele Fördergeber verlangen eine frühzeitige Abstimmung, oft schon während der Machbarkeitsphase.
Welche Vorteile bietet eine Förderung nach FAG?
- Reduzierung der kommunalen Eigenanteile
- Hohe Planungssicherheit bei großen Bauvorhaben
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
- Verbesserung der energetischen und funktionalen Qualität
- Umsetzung moderner, zukunftsfähiger Bildungsinfrastruktur
- Politisch gewünschte Unterstützung für nachhaltigen Schulbau
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FAQ - Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Die Fördersätze variieren je nach Bundesland und kommunaler Finanzkraft. Häufig bewegen sie sich zwischen 30 % und 70 % der förderfähigen Kosten. Regelfördersatz bei durchschnittlicher Finanzkraft 50%.
In der Regel: Machbarkeitsstudie, Kostenberechnung, Bedarfsnachweis, pädagogisches Konzept, Energiekonzept und Lagepläne.
Oft ja – z. B. mit energetischen Förderprogrammen oder Ganztagsförderungen. Dies hängt vom Land und den Programmbedingungen ab.
Je nach Prüfkapazität der Landesbehörden mehrere Monate; bei großen Projekten auch länger.
Zusammenfassung
Die Förderung nach dem FAG ist ein essenzielles Finanzierungsinstrument für Schulbauprojekte. Sie unterstützt Kommunen bei Neubau, Sanierung und Erweiterung und trägt entscheidend zur Modernisierung und Energieeffizienz von Bildungsbauten bei. Durch eine fundierte Projektvorbereitung, Machbarkeitsstudien und klare Bedarfsdefinitionen kann die Förderfähigkeit wesentlich verbessert werden.
