Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten
Was ist die Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten?
Die Bayerische Schulbauverordnung (SchulBauVO) mit Flächenbandbreiten ist eine gesetzlich geregelte Grundlage für Planung, Bau und Ausstattung von Schulen. Sie legt Mindest- und Maximalanforderungen an Raumgrößen, Flächen und Raumzuordnungen fest, um einen sicheren, funktionalen und pädagogisch geeigneten Schulbetrieb zu gewährleisten und die Förderfähigkeit zu bewerten.
Flächenbandbreiten definieren die Standardgrößen für verschiedene Raumtypen, z. B. Klassenzimmer, Fachräume, Gruppenräume oder Bewegungsflächen. Sie dienen Architekt:innen, Schulträgern und Planern als Orientierung, um Schulbauten effizient, ergonomisch und zukunftsfähig zu gestalten.
Warum ist die Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten wichtig?
- Sicherstellung funktionaler Raumgrößen für alle Nutzungen
- Planungssicherheit für Architekt:innen und Schulträger
- Förderfähigkeit von Neubau- und Sanierungsprojekten
- Einheitliche Standards für Barrierefreiheit, Brandschutz und Nutzung
- Optimierung von Lern- und Aufenthaltsqualität
Flächenbandbreiten ermöglichen es, Räume flexibel, nutzerfreundlich und zukunftssicher zu planen, ohne dass jede Schule individuelle Dimensionen neu berechnen muss.
Was umfasst die Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten?
- Klassenzimmer
- Standardgröße abhängig von Schülerzahl (z. B. 65-70 m² pro Klassenzimmer für 20–25 Schüler:innen)
- Anpassungen für Inklusion oder Ganztagsnutzung
- Fachräume
- Naturwissenschaften, Werken, Kunst, Musik
- Mindestflächen und zusätzliche Sicherheits- und Technikflächen
- Gruppen- und Differenzierungsräume
- Flexible Nutzung für Kleingruppen, Förderunterricht oder Projektarbeit
- Raumgrößen nach Schülerzahl und Nutzungshäufigkeit
- Neue, flexible Räume sind möglich. Diese Räume können als Treffpunkt für eine Gruppe von Schülern dienen. Beispiele sind Marktplätze, auch Mitte oder Zentrum genannt.
- Bewegungs- und Aufenthaltsflächen
- Flure, Pausenbereiche, Foyers. Möglichkeit „Lernflüre“ in der Planung zu integrieren.
- Bewegungsflächen für Ganztagsbetrieb und Sicherheitswege
- Sport- und Mehrzweckräume
- Turnhallen, Sportflächen, Schwimmbäder
- Abmessungen gemäß DIN- und Sporthallenrichtlinien
- Außenanlagen
- Pausenhof, Spiel- und Sportflächen
- Flächenberechnung nach Schülerzahl und Nutzungsintensität
Wie wird die Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten umgesetzt?
- Zielfindung & Bedarfsanalyse
Ermittlung der Schülerzahlen, pädagogischen Konzepte und Nutzungserfordernisse. - Machbarkeitsstudie & Variantenplanung
Vergleich verschiedener Flächenkonzepte und Gebäudestrukturen unter Einhaltung der SchulBauVO. - Integration in Entwurf & Detailplanung
Umsetzung der Flächenbandbreiten in Klassenzimmer, Fachräume und Gemeinschaftsbereiche. - Abstimmung mit Behörden und Förderstellen
Sicherstellung der gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben. - Bau und Abnahme
Kontrolle der Flächen und Raumzuordnung im Bauprozess.
Vorteile der Einhaltung von Flächenbandbreiten
- Optimale Raumnutzung und pädagogische Qualität
- Sichere und funktionale Bewegungsflächen
- Einfachere Förderanträge (z. B. FAG, Ganztag Bayern)
- Planungssicherheit für Neubau und Sanierung
- Zukunftsfähige Anpassung an neue pädagogische Konzepte
Sie möchten Ihre Schule nach der Schulbauverordnung planen?
Haase Bey Architekten begleitet Schulträger und Kommunen bei der Planung, Umsetzung und Einhaltung der Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten.
Unser interdisziplinäres Team sorgt dafür, dass Raumprogramm, Flächen und Nutzung optimal auf pädagogische Konzepte und Fördermöglichkeiten abgestimmt sind.
FAQ - Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten
Sie legt Mindestanforderungen für Raumgrößen, Flächen, Ausstattung, Barrierefreiheit und Sicherheit fest.
Standardisierte Mindest- und Richtwerte für Raumgrößen, z. B. für Klassenzimmer, Fachräume oder Pausenbereiche.
Ja – sie sind Bestandteil der SchulBauVO und für Neubau und größere Sanierungen verbindlich.
Ja – innerhalb der Möglichkeiten von Umbau, Sanierung oder Erweiterung.
Förderstellen prüfen die Einhaltung der Schulbauverordnung – Abweichungen können Fördermittel gefährden.
Zusammenfassung
Die Schulbauverordnung mit Flächenbandbreiten definiert gesetzliche Standards für Raumgrößen und Flächen in Schulen. Sie dient Architekt:innen, Planern und Schulträgern als Planungs- und Fördergrundlage. Durch die Einhaltung der Flächenbandbreiten werden pädagogische Qualität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit von Bildungsbauten gewährleistet.
